Elternrat Waldorfschule

Gründungsjahr

1990

Ziel und Zweck

Der Elternrat Waldorfschule ist ein wichtiges Bindeglied einerseits zwischen Schülern und Lehrern und andererseits zwischen Eltern und Vorstand. Der Elternrat nimmt folgende Interessen wahr und ist zuständig für:

  • Vertretung sämtlicher Eltern- und Schülerinteressen durch Beratung im Elternrat und durch Vertretung im Vorstand
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der Eltern- und der Vereinsinteressen
  • Durchführen von Sonderaufgaben im Auftrag des Vorstandes oder des Lehrerkollegiums
  • Durchführen weiterer durch die Eltern selbst gestellter Aufgaben, sofern sie nicht in die Kompetenzen des Vorstandes oder des Lehrerkollegiums fallen

Mitgliedschaft

Der Elternrat besteht jeweils aus ein bis zwei Elternvertretungen aus jeder Schulklasse und aus jedem Kindergarten der Liechtensteinischen Waldorfschule. Die Wahl der Elternratsmitglieder geschieht durch die Eltern dieser Schulklasse bzw. dieses Kindergartens. Der Elternrat schlägt der Mitgliederversammlung Mitglieder des Elternrates zur Wahl in den Vorstand vor.

Link

www.waldorfschule.li/elternrat/