Elternrat Ruggell

Gründungsjahr

2005 Elternvereinigung / 2018 Umwandlung in den Elternrat

Ziel und Zweck

Die Elternmitwirkung in Form eines Elternrats ...

  • stellt das Wohl aller an der Schule Beteiligten, insbesondere aber der Kinder, ins Zentrum.
  • unterstützt und begleitet durch partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung die Entwicklung und das Lernen der Kinder.
  • schafft durch regelmässige Kontakte, transparente Information und gemeinsames Tun ein gegenseitiges Verständnis, Respekt und Vertrauen.
  • trägt dazu bei, dass ein Mehrwert für alle Beteiligten geschaffen wird.

Der Elternrat ...

  • erarbeitet eine Jahresplanung und bespricht die Finanzierung.
  • behandelt Anliegen und Vorschläge, welche die Schule, die Eltern oder den Elternrat selber betreffen.
  • berät sich über landesweite Themen und Inputs aus dem Elternverband Eltern und Schule, welcher ein Zusammenschluss aller Elternvereinigungen der Liechtensteinischen Schulen ist.
  • trifft sich zwei- bis dreimal im Schuljahr.
  • verfügt über einen Sitz im Gemeindeschulrat.

Mitgliedschaft ...

  • besteht aus Delegierten jeder Klasse.
  • kann in Ausnahmefällen eine weitere Person aus der Elternschaft und in der Übergangsphase bisherige Vorstandsmitglieder der Elternvereinigung als ständige Mitglieder beiziehen.
  • kann für die Ausführung der verschiedenen Aufgaben jeweils Projektgruppen bilden. Dazu kann er weitere Eltern und Lehrpersonen einladen und miteinbeziehen.

Link

www.gemeindeschule-ruggell.li