Elternrat Ruggell
Gründungsjahr
2005 Elternvereinigung / 2018 Umwandlung in den Elternrat
Ziel und Zweck
Die Elternmitwirkung in Form eines Elternrats ...
- stellt das Wohl aller an der Schule Beteiligten, insbesondere aber der Kinder, ins Zentrum.
- unterstützt und begleitet durch partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung die Entwicklung und das Lernen der Kinder.
- schafft durch regelmässige Kontakte, transparente Information und gemeinsames Tun ein gegenseitiges Verständnis, Respekt und Vertrauen.
- trägt dazu bei, dass ein Mehrwert für alle Beteiligten geschaffen wird.
Der Elternrat ...
- erarbeitet eine Jahresplanung und bespricht die Finanzierung.
- behandelt Anliegen und Vorschläge, welche die Schule, die Eltern oder den Elternrat selber betreffen.
- berät sich über landesweite Themen und Inputs aus dem Elternverband Eltern und Schule, welcher ein Zusammenschluss aller Elternvereinigungen der Liechtensteinischen Schulen ist.
- trifft sich zwei- bis dreimal im Schuljahr.
- verfügt über einen Sitz im Gemeindeschulrat.
Mitgliedschaft ...
- besteht aus Delegierten jeder Klasse.
- kann in Ausnahmefällen eine weitere Person aus der Elternschaft und in der Übergangsphase bisherige Vorstandsmitglieder der Elternvereinigung als ständige Mitglieder beiziehen.
- kann für die Ausführung der verschiedenen Aufgaben jeweils Projektgruppen bilden. Dazu kann er weitere Eltern und Lehrpersonen einladen und miteinbeziehen.